Diplomstudium

Studienabschnitte

Ab dem WS 2011/12 wird nur noch der sechssemestrige Studienabschnitt angeboten, der mit der Magisterprüfung (früher: Diplomprüfung) abschließt (5.–10. Semester). 

Studienbeginn

Das Studium kann zum Winter- oder Sommersemester aufgenommen werden. 

Erforderliche Sprachkenntnisse

Abgesehen von den in der Immatrikulationsordnung genannten Voraussetzungen erfordert das wissenschaftliche Studium der Katholischen Theologie Kenntnisse der lateinischen, der griechischen und der hebräischen Sprache. Als Nachweis der Sprachkenntnisse in Latein gilt das Latinum, in Griechisch das Graecum oder ein Examen in Bibelgriechisch und in Hebräisch das Hebraicum.

Einzelheiten über den Umfang der Sprachprüfungen werden in einer eigenen Satzung geregelt.

Lehrveranstaltungen

Pflichtfächer im nichtmodularisierten Magisterstudiengang (früher: Diplomstudiengang) sind die theologischen Fächer. Diese werden systematisch, ausführlich und methodengerecht unterrichtet, damit sie auf harmonische und wirksame Weise zu einer soliden, organischen und vollständigen theologischen Bildung der Studierenden beitragen und diese befähigen, ihr Studium in den Aufbaustudiengängen (Lizentiat und Doktorat) fortzusetzen sowie die ihnen übertragenen kirchlichen Aufgaben zu erfüllen (vgl. „Ordinationes“ der Apostolischen Konstitution „Sapientia Christiana“ Art. 51 und 52).

                                         

Die Lehrveranstaltungen umfassen:

Vorlesungen:
Vorlesungen haben die Aufgabe, in prägnanter und systematischer Form die wesentlichen Lehrinhalte der Disziplinen darzustellen. Sie sollen problembezogen konzipiert sein, sich an der Verstehensfähigkeit der Studenten orientieren und Hilfen für das private Studium geben.

Kolloquien:
Kolloquien bieten Gelegenheit zu wissenschaftlichem Gespräch, in dem schöpferische Impulse und Ideen geweckt werden und von dem Anregung und Arbeitsanreiz ausgehen.

Seminare:
In den Hauptseminaren bearbeiten methodisch die Studierenden einzeln und in Gruppen ausgewählte Themen unter Führung eines Fachvertreters.

Magisterarbeit (früher: Diplomarbeit):
Durch die Magisterarbeit sollen die Studierenden nachweisen, dass sie selbstständig wissenschaftlich arbeiten und Sachverhalte aus dem Lehr- und Forschungsgebiet der Hochschule angemessen darstellen können.

Praktika:
Praktika sollen schrittweise in verschiedene Tätigkeitsbereiche des pastoralen Dienstes einführen und die Einübung in diese ermöglichen.

Sonstige Vermittlungsformen:
Hält ein Fachvertreter es für angebracht, so kann er andere geeignete Vermittlungsformen anwenden.

 
 

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